(1) Den Besuchern des Stadions ist das Mitf?hren folgender Gegenst?nde untersagt:
a) Waffen jeder Art,
b) Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden k?nnen,
c) Gasspr?hdosen, ?tzende oder f?rbende Substanzen,
d) Flaschen, Becher, Kr?ge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind.
e) sperrige Gegenst?nde wie Leitern, Hocker, St?hle, Kisten,
f) Feuerwerksk?rper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenst?nde,
g) Fahnen- und Transparentstangen, die l?nger als 1 Meter sind oder deren Durchmesser gr??er als 3 cm ist;
das Verbot gilt nicht f?r Inhaber von Fahnenp?ssen der SpVgg Greuther F?rth
h) ?berlaute L?rminstrumente (z.B. Presslufth?rner),
i) alkoholische Getr?nke aller Art, sofern diese nicht (innerhalb des Stadiongel?ndes erworben wurden
j) Tiere
