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Wenn Uli Hoeneß im November wieder zum Präsidenten des FC Bayern gewählt wird, dann hat er seine dreieinhalbjährige Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung noch gar nicht ganz verbüßt. Der Rest ist zur Bewährung ausgesetzt,
dirk b. hat geschrieben:Jedem anderen Verbrecher, der seine Strafe verbüßt hat, gesteht man das Gleiche zu.
Achilleus hat geschrieben:dirk b. hat geschrieben:Jedem anderen Verbrecher, der seine Strafe verbüßt hat, gesteht man das Gleiche zu.
Naja,nicht so wirklich. Wenn man einen gewissen Namen und ein gewisses Standing hat, wird einem die Wiedereingliederung schon einfacher gemacht.
Der Spiegel hat geschrieben:Zwar gab es früher einen Passus in der Satzung des Vereins, demzufolge "nur unbescholtene Personen" überhaupt Mitglieder werden durften. Dieser war aber im Zuge der Hoeneß-Affäre stillschweigend geändert worden.
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