"Nach dem weiteren Beweisergebnis ist das Gericht ebenfall davon überzeugt, dass die Beklagte dem Grunde nach dem Kläger für den am Pkw während des Waschvorgangs am 25.07.2012 in der Waschanlage entstandenen Schaden ersatzpflichtig ist. Dies folgt sowohl aus dem Ergebnis der Zeugenvernehmung als auch dem schriftlichen Sachverständigengutachten und den mündlichen Erläuterungen des Sachverständigen hierzu. Ferner steht ebenfalls mit dem erforderlichen Grad an Gewissheit zur Überzeugung des Gerichts fest, dass sich der Kläger ein Mitverschulden nicht anrechnen lassen muss. Die Beklagte wird daher 100 % des erstattungsfähigen Schadens der Höhe nach ersetzen müssen."
Nach fast zwei Jahren und insgesamt 5 Verhandlungstagen am Amtsgericht Quedlinburg, einem Ortstermin an der Waschanlage, diversen gefahrenen Kilometern, 9 notwendig gewordenen Urlaubstagen und finanziellen Auslagen in Höhe von etwas mehr als 3000 Euro, hab ich endlich den Beschluss des Amtsgerichtes, der besagt, dass ich die Reparatur meines abgerissenen Serienheckspoilers von meinem Volvo und die dadurch verursachte Lackbeschädigung am Fahrzeugdach, ersetzt bekomme. Ich hatte den Betreiber der Anlage um eine Entschädigung von 700 Euro gebeten. Da er nicht wollte, dass ich ihn damit belästige, sind es nun etwa 8000 bis 10000 Euro an Kosten, die er zu tragen hat. Und neben der finanziellen Entschädigung hab ich noch die Genugtuung, dass ich der Gothaer Versicherung bewiesen habe, dass sie mit ihrer Hinhaltetaktik und der prinzipiellen Weigerung, den Schaden zu regulieren, nicht durchkommen. Aber wie sagte der Sachbearbeiter am Telefon so schön: "Dann klagen sie mal, bisher haben wir noch jeden Prozess gewonnen."
