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..wird die Verhandlung über die Berufung des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz am 17. Februar 2016 stattfinden.
Achilleus hat geschrieben:Was ein Glück haben wir Dirty Harry als Berater für solche Fälle.
Nach der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts dürfte es allerdings vor einer Verhandlung in einer nächsten Instanz zu Gesprächen mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung kommen.
Mit einer «Niederlage» für den Fußball, so Sportrechts-Experte Christoph Schickhardt im Sportmagazin «Kicker», sei «glücklicherweise nicht zu rechnen». Er räumte jedoch ein: «Der Multimillionär und Werbekönig in kurzen Hosen ist und bleibt Arbeitnehmer.» Der Fußball mache von einer gesetzlichen Ausnahmevorschrift Gebrauch, die rechtlich sorgfältig begründet werden müsse. «Dies hat Mainz hoffentlich nachgeholt.»
Jockel hat geschrieben:WAZ: Befristung zulässig - Arbeitsgericht kippt Müller-Urteil
Hier kann dann zu.
ronaldea hat geschrieben:Und hätte Heinzi das gewonnen, wäre uns sogar ein Platz in der Fussballgeschichte sicher gewesen.
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