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Wer im Rahmen eines Fußballspiels Knallkörper zündet und wirft, hat für die daraus folgenden Schäden zu haften, zu denen explizit auch durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) festgelegte Geldstrafen zählen. Das stellte der Bundesgerichtshof am Donnerstag in einem Urteil fest und schuf damit die rechtliche Basis für Vereine, sich das für solche Taten als Strafe gezahlte Geld von den Tätern zurückzuholen.
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