
Moderator: Staff
kirsty hat geschrieben:So, von mir aus kann`s jetzt Weihnachten werden.
Alles fertisch
kirsty hat geschrieben:Die Familieninvasionhält an, deswegen nur ganz kurz aber herzlich:
Fröhliche Weihnachten Euch allen!
Ein fleißiges Christkind und einen dehnbaren Hosenbund![]()
Lasst es Euch gut gehen!
Entenkeulen im Römertopf
3-4 Entenkeulen (eigentlich war es ein Rezept für Gänsekeulen, aber die mag ich nicht)
1 Apfel
2 Zwiebel(n)
½ TL Majoran
½ TL Thymian
Salz
Pfeffer
1 Tasse Wasser
Den Römertopf wässern. Apfel schälen, vierteln und Kerngehäuse entfernen. Zusammen mit den geschälten und gleichfalls geviertelten Zwiebeln in den Römertopf geben, mit Majoran und Thymian bestreuen. Darauf die rundum gesalzenen und gepfefferten Entenkeulen legen. Im geschlossenen Römertopf im nicht vorgeheizten Backofen bei 180 Grad ca. 3 1/2 Stunden garen, dabei während der letzten Viertelstunde den Deckel abnehmen.
Die Keulen aus dem Römertopf nehmen und warm stellen. Die Apfel- und Zwiebelstücke mit dem Schaumlöffel ebenfalls herausnehmen und in einen kleinen Topf geben und mit dem Pürierstab pürieren. Kurz aufkochen und ggf. mit etwas Saucenbinder binden. Zu den Entenkeulen reichen. Dazu passen Apfelrotkohl und Kartoffelklöße.
Die Entenkeulen werden mit dieser Garmethode wunderbar zart und saftig, dabei trotzdem schön kross. Die Sauce ist angenehm mager und mit der Majoran-Thymian-Würzung sehr wohlschmeckend!
Zubereitungszeit: ca. 30 Min.
Schwierigkeitsgrad: simpel
Laola hat geschrieben:Ich sollte Unterricht bei der Meisterköchin Shaman nehmen. Mein gerade misslungenes Abendessen lässt mich darüber nachdenken...
Dabei klang es so vielversprechend: Nudeln mit Rukola und Walnüssen - schmeckt halt nicht, wenn die Hälfte angebrannt ist....
Laola hat geschrieben:Ich sollte Unterricht bei der Meisterköchin Shaman nehmen. Mein gerade misslungenes Abendessen lässt mich darüber nachdenken...
Dabei klang es so vielversprechend: Nudeln mit Rukola und Walnüssen - schmeckt halt nicht, wenn die Hälfte angebrannt ist....
Wer einen anderen einen «Dummschwätzer» nennt, muss ihn damit nicht unbedingt beleidigt haben. Zwar sei die Wortwahl ehrverletzend, entschied das Bundesverfassungsgericht.
Sie sei aber erst dann eine Schmähung, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund stehe, sondern die Diffamierung des Anderen...
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